„Zwei Maß und vielleicht ein Saures“, sagt Jens Lehmann über seine Alkohol-Fahrt
Jens Lehmann steht wieder einmal vor Gericht. Dieses Mal muss er sich für eine Alkohol-Fahrt nach dem Oktoberfest verantworten. Der ehemalige Nationaltorwart hat zugegeben, im vergangenen September mit Alkohol im Blut Auto gefahren zu sein. „Im Laufe des Abends habe ich zwei Bier getrunken, zwei Maß, und vielleicht auch noch ein Saures“ – also ein Bier mit Wasser, sagte er vor dem Amtsgericht München. „Ich bin gefahren, weil ich der Annahme war, dass ich fahren konnte“, sagte der 55-Jährige. „Dahingehend habe ich einen Fehler gemacht, den ich auch bereue.“
Trotz der zwei Maß und dem Bier-Mix sei Lehmann – anders als es die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft – nach eigenen Angaben nicht betrunken gewesen. Er habe keine Ausfallerscheinungen gehabt, nicht gelallt und habe auch nicht würgen müssen. Dies hatten zwei Polizeibeamte zu Protokoll gegeben, die ihn damals in seinem Auto in München aufgegriffen hatten. Er habe lediglich Husten gehabt. „Ich würge nicht – und schon gar nicht nach zwei Maß.“ Er sage die Wahrheit, betonte Lehmann: „Ich schwöre auf meine Kinder.“
Lehmann war in der Nacht auf den 23. September 2024 nach einem Besuch auf dem Oktoberfest von einer Polizeistreife aufgegriffen worden, weil den Beamten seine Fahrweise aufgefallen war, wie es in der Anklage gegen ihn heißt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft zeigte er sich unkooperativ und zeigte „Stimmungsschwankungen“. Er habe „eine verwaschene Aussprache“ gehabt und „einen sprunghaften Denkablauf“.
Lehmann laut Ermittlern „gereizt, aggressiv, redselig“
Sein Verhalten sei „gereizt, aggressiv, redselig, distanzlos und abweisend“ gewesen. Außerdem habe er einen Polizeibeamten auf dem Weg zur Blutabnahme immer wieder angehaucht. Das wies er zurück: „Ich habe ihn nicht angehaucht, weil ich es allein schon unästhetisch finde.“
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ergab die Kontrolle nach einer Blutabnahme einen Alkoholwert von 0,72 Promille. Laut Lehmanns Anwalt sollte Lehmann rund 72.000 Euro Strafe für den Vorfall zahlen – für ein Vergehen, das in den meisten Fällen eine Ordnungswidrigkeit sei und mit einer Zahlung von rund 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet werde.
Es ist nicht das erste Mal, dass der frühere Nationaltorwart vor Gericht steht. Erst im vergangenen Jahr war er in zweiter Instanz wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke