Das Bundesverfassungsgericht hat weitere Eilanträge mehrerer Bundestagsabgeordneter gegen die von CDU/CSU, SPD und Grünen geplante Abstimmung über Grundgesetzänderungen zu Schuldenbremse und Sondervermögen abgewiesen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung am Montag mit einer Folgenabwägung, wonach die Gründe für eine solche einstweilige Anordnung nicht überwiegen. Die geplanten Grundgesetzänderungen sollen der künftigen Bundesregierung die Aufnahme von Schulden in bislang nie dagewesener Höhe ermöglichen.

Geklagt hatten die AfD-Fraktion sowie einzelne Abgeordnete von AfD, FDP, Linkspartei und BSW und die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar.

Sie argumentierten unter anderem, die Beratungszeit für das Schuldenpaket reiche nicht aus. „Die Bundesregierung konnte ganz einfache und grundlegende Nachfragen dazu bisher nicht beantworten“, sagte der FDP-Finanzexperte Florian Toncar der Deutschen Presse-Agentur.

Verfassungswidrig sei vor allem, dass nur drei Tage vor der endgültigen Abstimmung weitere gravierende Änderungen vorgelegt worden seien, etwa eine Regelung zur Klimaneutralität bis 2045. „Das lässt sich in der kurzen Zeitspanne nicht seriös diskutieren und abwägen“, meinte Toncar. Die Beratung im Parlament drohe so zur reinen Formsache zu werden.

Die Verfassungsrichter hatten vergangene Woche bereits mehrere Anträge verworfen. Einige zielten darauf, die Sondersitzung des alten Bundestags am Dienstag abzusagen. Daneben ging es darum, den geplanten Beschluss des Finanzpakets zu verhindern. Keiner der Anträge hatte Erfolg. Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens blieben erfolglos.

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