Sollte man nach dem Erdbeben in Myanmar und Thailand noch nach Südostasien reisen? Und was können Touristen vor Ort tun? Drei Tipps für Urlauber und Reisende.

Vor einer Reise nach Thailand

Bevor es losgeht, sollten sich Touristen bei ihrem Veranstalter informieren und mögliche Umbuchungen prüfen. Nur bei erheblichen Beeinträchtigungen, wie Zerstörungen am Urlaubsort, sind kostenlose Stornierungen möglich. Auf eigene Faust abzusagen, ist nicht empfehlenswert, denn so können Storno-Gebühren anfallen. 

Aber: In den beliebten Urlaubsregionen im Süden des Landes – Khao Lak, Phuket und Ko Samui – gibt es derzeit keine Beeinträchtigungen. Anders in Bangkok. Dort ist der Rohbau eines Hotels kollabiert.

Pauschal-Reisende werden derzeit von den Reiseveranstaltern kontaktiert. 

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Keine Reisewarnung für Thailand

Das Auswärtige Amt (AA) hat seine Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand aktualisiert. Touristen vor Ort sollten den Anweisungen der Behörden und ihres Reiseanbieters oder Hotels folgen.

Das AA empfiehlt, sich in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" einzutragen und persönliche Daten aktuell zu halten. Zudem rät es dazu, sich mit Sicherheitsmaßnahmen für Erdbeben vertraut zu machen.

Erdbeben in Bangkok und Myanmar – Bilder zeigen das Ausmaß der Zerstörung

Routinierte Panik Südostasien wird regelmäßig von Erdbeben heimgesucht. Viele Einwohner haben die Abläufe verinnerlicht. Auch in Bangkok flohen die Menschen routiniert ins Freie. Noch war nicht abzusehen, wie schwer Thailand und Myanmar von dem Erdbeben getroffen wurden © Carola Frentzen / DPA
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Reisende vor Ort

Der Deutsche Reiseverband geht von mehreren Tausend deutschen Gästen in Thailand aus. Die wenigsten davon hielten sich jedoch in Bangkok auf. Muss die Reise vorzeitig beendet werden, kümmern sich die Anbieter um den Rücktransport. Sollte die Unterkunft nicht mehr sicher sein, wird versucht, eine Alternative zu organisieren, eine sichere Unterkunft zu besorgen.

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Urlauber, die individuell gebucht haben und unterwegs sind – die Region zieht viele Backpacker an – können sich dagegen nicht auf Reiseveranstalter verlassen. Sie sind auf die Geschäftsbedingungen der Einzelanbieter angewiesen, also etwa der Airline und der Unterkunft.

Dass eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung in solchen Fällen greift, ist unwahrscheinlich. Dennoch ist es ratsam, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.

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