Transmenschen in Großbritannien sollen künftig nicht mehr die Toiletten, Duschen und Umkleiden ihres angenommenen Geschlechts nutzen dürfen. Das geht aus einer vorläufigen Richtlinie der britischen Kommission für Gleichstellung und Menschenrechte (EHRC) hervor.

Die Kommission reagiert damit auf das kürzlich vom Supreme Court ergangene Urteil, wonach Frauen im Sinne des britischen Gleichstellungsgesetzes nur biologische Frauen sind. Selbst ernannte Transfrauen können sich demnach nicht auf die gleichen Rechte berufen.

Das Urteil habe unter anderem Auswirkungen auf Arbeitsstätten sowie Orte, an denen für die Öffentlichkeit zugängliche Dienstleistungen angeboten werden, wie Krankenhäuser, Läden, Restaurants, Freizeiteinrichtungen, Zufluchtsstätten und Beratungsstellen sowie Sporteinrichtungen, Schulen und Vereine, hieß es in der Richtlinie.

Zwingend getrennte Toiletten am Arbeitsplatz

Arbeitsstätten müssen der Richtlinie zufolge zwingend nach Geschlechtern getrennte Toiletten und - soweit sie benötigt werden - auch Wasch- und Umkleideräume zur Verfügung stellen. Bei den für die Öffentlichkeit zugänglichen Orten sei dies nicht zwingend notwendig. Es könne aber für Frauen diskriminierend sein, wenn dort nur gemischt genutzte Einrichtungen vorhanden seien.

In gewissen Umständen sei es rechtlich auch zulässig, dass „Transfrauen“ von Einrichtungen für Männer ausgeschlossen würden und „Transmänner“ von denen für Frauen. Es dürfe aber keine Situation entstehen, in denen Transmenschen keine Option mehr hätten. Wenn möglich, sollten neben nach Geschlechtern getrennten Einrichtungen auch solche für den gemeinsamen Gebrauch geschaffen werden.

Auf die neuen Regelungen angesprochen, beteuerte Kabinettsmitglied Pat McFadden in einem BBC-Interview, es werde „keine Toiletten-Polizei“ eingeführt. Die Richtlinien seien aber die logische Schlussfolgerung aus dem Urteil des Supreme Courts.

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