Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Verhandlung über das Büro von Altbundeskanzler Gerhard Schröder im Bundestag begonnen. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte das Büro des SPD-Politikers im Mai 2022 "ruhend gestellt", drei Monate nach der russischen Invasion in der Ukraine. Schröder möchte in dem Revisionsprozess vor dem BVG durchsetzen, dass ihm der Bundestag auch weiterhin ein Büro mit Personal bezahlt.

Verbindungen nach Russland

Gerhard Schröder und Wladimir Putin (Archivbild von 2004)Bildrechte: picture alliance / dpa | Holger Hollemann

Die Abgeordneten des Haushaltsausschusses hatten die Stilllegung von Schröders Büro damit begründet, dass der Altkanzler "keine fortwirkende Verpflichtung aus dem Amt" mehr wahrnehme. Als Hintergrund galten allerdings Schröders Verbindungen nach Russland.

Der SPD-Politiker gilt als persönlicher Freund des russischen Präsidenten Wladimir Putin. Er war auch nach Kriegsbeginn für russische Energiefirmen tätig.

In Vorinstanzen verloren

Schröder hatte gegen die Streichung seines Büros geklagt und sich dabei auf das Gewohnheitsrecht berufen. In den beiden Vorinstanzen war der heute 81-Jährige mit seiner Klage erfolglos geblieben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass Schröder keinen rechtlichen Anspruch auf das Büro hat. Nun wird am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Revision gegen dieses Urteil verhandelt. Der Altkanzler selbst nimmt nach Auskunft seines Anwalts nicht an der Verhandlung teil.

Merkels Büro doppelt so teuer

Schröder stand bis Mai 2022 ein Büro mit Angestellten im Otto-Wels-Haus der SPD in Berlin-Mitte zu Verfügung. Die jährliche Kosten dafür betrugen zuletzt etwa 400.000 Euro. Nach der Stilllegung des Büros gingen die Räume zurück an die Bundestagsfraktion der SPD. Schröders Nachfolgerin Angela Merkel besitzt ihr Büro bis heute. Die Kosten dafür sollen 2023 bei mehr als 900.000 Euro gelegen haben.

dpa/AFP/epd (dni)

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