Eric Møse ist ein Mann, der jedes Wort auf die Goldwaage legt. Politische Untertöne umschifft er wie gefährliche Untiefen mit großer Distanz. Interpretationen, Deutungen, Prognosen sind nicht seine Sache. Wenn er von Kriegsverbrechen spricht, dann formuliert er trocken, präzise, direkt, faktenbasiert. Erik Møse war Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes für Ruanda, zwischenzeitlich arbeitete er am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, war danach Richter am höchsten Gericht seines Heimatlandes Norwegen. Jetzt könnte er eigentlich den Ruhestand genießen. Aber seit März 2022 sammelt er erneut Zeugenaussagen, Beweismittel, fasst sie zusammen. Seine neue Aufgabe: All das aufzuklären, was seit dem 24. Februar 2022 in der Ukraine passiert.

Erik Møse ist Chef der Kommission des UN-Menschenrechtsrats zur Untersuchung von Kriegsverbrechen in der Ukraine. Diese Mission ist eine zentrale Säule für die juristische Aufarbeitung der in der Ukraine verübten Verbrechen. Keine andere Kommission hat derart breit und vor allem auch durchgehend ermittelt. Heute wird in Genf über die Verlängerung ihres Mandats um ein weiteres Jahr abgestimmt. Und so ruhig und besonnen Møse auch wirken mag: Die Abstimmung fällt in besonders turbulente Zeiten.

Denn es scheint fast so, als sei die Aufklärung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und vor allem ihre juristische Aufarbeitung in den Augen der neuen US-Regierung vor allem eines: Störfaktoren, die einem politischen Ziel im Weg stehen. US-Präsident Donald Trump sucht den Ausgleich mit Russlands Präsident Wladimir Putin, will Frieden in der Ukraine vereinbaren mit einem gesuchten Kriegsverbrecher, gegen den ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshof vorliegt.

Die USA haben sich zuletzt aus dem UN-Menschenrechtsrat zurückgezogen. Der Yale University, die die systematische Entführung ukrainischer Kinder durch Russland erforscht, wurden die Mittel für ebendieses Rechercheprojekt gestrichen. Auch die Streichung von amerikanischen Geldern für ukrainische NGOs wird sich in dem Bereich auswirken – denn viele dieser Organisationen sind mit der Dokumentation von Kriegsverbrechen befasst. Die USA haben sich auch aus einer internationalen Ermittlergruppe zurückgezogen, die zum Ziel hat, die Hauptverantwortlichen für die verübten Verbrechen zu identifizieren und vor Gericht zu bringen.

Für Russland ist das Thema heikel. Møse, ganz im Stile des Juristen, der er ist, drückt es so aus: Wenn es um Folter, die Entführung von Zivilisten wie auch Kindern, Angriffe auf zivile Infrastruktur oder geschützte Objekte wie Kulturgüter geht, gebe es eine „breite Palette von Verstößen und Verbrechen der russischen Behörden und eine kleine Anzahl von Verstößen und Verbrechen der ukrainischen Behörden“. Der Norweger spricht in diesem Zusammenhang von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Hinter dieser Formulierung lauert der Abgrund.

„Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ist einer der schwersten Tatbestände im internationalen Recht – definiert für die Nürnberger Prozesse 1945. Beschrieben werden dabei systematische Angriffe auf die Zivilbevölkerung. Wenn Møse von „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ in Zusammenhang mit schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, Verschleppungen, Folter und Angriffen auf zivile Ziele durch Russland in der Ukraine spricht, dann spricht er ausdrücklich von einer „Feststellung“, die sich „an einem legalen Maßstab“ orientiert. Denn hinter diesen Verbrechen, sagt er, stecke eine „koordinierte staatliche Politik“.

Deshalb ist das Mandat der UN-Kommission so wichtig. Die Gruppe hat nicht primär den Auftrag, Berichte zu verfassen. Diese sind eher Nebenprodukt einer systematischen Arbeit an einer Datenbank, in der Beweismittel zu Verbrechen unabhängig von deren Urheberschaft archiviert werden. Sie stehen nationalen wie internationalen Anklagebehörden frei zur Verfügung.

Russland hat eine Zusammenarbeit mit der UN-Kommission von Anfang an verweigert. Von einer „reinen Verschwendung von Ressourcen, die besser zur Unterstützung der Zivilbevölkerung in der Ukraine eingesetzt werden könnten“, sprach Russlands Vertreter in Genf, Evgeny Ustinov, bei der Gründung der Mission im März 2022. In diesen Wochen hatten russische Soldaten in Vororten von Kiew, wie etwa Butscha, schwere Verbrechen verübt. Ustinov aber sagte, die Mittel würden nur verwendet, „um Russland die Schuld an den Ereignissen zu geben“.

Die Ukrainer kooperieren, die Russen nicht

Seither hat die UN-Kommission drei Mandate absolviert, für die Russland konsequent jede Zusammenarbeit verweigert hat. „Wir haben die russischen Behörden 31 Mal kontaktiert und keine inhaltliche Antwort erhalten“, so Møse.

Konkret bedeutet das: Russland verwehrt der Kommission Zugang zu Gebieten sowie Zugang zu Informationen – und das ausdrücklich auch in Fällen, in denen Russland die Ukraine für unverhältnismäßige Angriffe verantwortlich macht. Die ukrainischen Behörden hingegen kooperieren mit der UN-Kommission. In zahlreichen Fällen wurden nach festgestellten Verbrechen auf ukrainischer Seite auch Verfahren gegen Verdächtige eingeleitet. Auf russischer Seite gilt dagegen ausschließlich die Version der russischen Behörden – ohne jegliche unabhängige Untersuchung.

Dabei ist Russlands Großinvasion längst vor Gericht angekommen. Mittlerweile sind vor nationalen Gerichten (etwa in der Ukraine oder Finnland) bereits Verfahren wegen begangener Kriegsverbrechen anhängig, ebenso wie vor dem Internationalen Strafgerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Und es gibt auch Pläne zur Einrichtung eines Sondertribunals.

Dabei gehe es nicht nur um Verurteilungen oder Schuld, sondern neben den gerichtlichen Verfahren vor allem um eine „außergerichtliche Rechenschaftspflicht“, sagt Erik Møse. Also darum, dass Menschen als Opfer anerkannt würden und als solche zu ihrem Recht kämen – für Kompensationen, Therapien und Maßnahmen zur Reintegration. „Es geht hier um die Rechte von Opfern auf Wahrheit, Wiedergutmachung und Nichtwiederholung“, so Møse. Die Arbeit hat gerade erst begonnen – und jeden Tag kommt eine neue Aufgabe hinzu.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke