Staatsanwalt stellt nach fünf Jahren Verfahren gegen Boateng ein
Die Staatsanwaltschaft München I hat Ermittlungen gegen den Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin Kasia Lenhardt eingestellt. Das Verfahren sei nach dem Grundsatz in dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten) einzustellen, teilte die Behörde mit. Der 36-Jährige wird also nicht wegen Körperverletzung, Nötigung und Verleumdung angeklagt.
„Ich bin froh, dass die Staatsanwaltschaft München das Verfahren gegen mich nun endlich nach fünf Jahren eingestellt hat“, schrieb der ehemalige Nationalspieler Boateng auf Instagram. Er hoffe, dass seine Familie und er jetzt „zur Ruhe kommen“ könnten. Boateng spielt seit der Saison 2024/2025 für den Linzer ASK in Österreich. Er hat drei Kinder.
Bei den Ermittlungen ging es um mutmaßliche Vorfälle in München und Berlin. Ende 2019 hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingeleitet, nachdem Vorwürfe gegen Boateng bekannt geworden waren, dieses aber vorläufig wieder eingestellt.
Nachdem Lenhardt sich im Jahr 2021 in Berlin das Leben genommen hatte, nahm die Münchner Behörde die Ermittlungen wieder auf, weil sich „Hinweise ergaben, dass die Geschädigte kurz vor ihrem Tod vom Beschuldigten massiv verletzt wurde und diese Verletzungen möglicherweise im Obduktionsbericht dokumentiert sein könnten“, wie es in dem Einstellungsbeschluss heißt.
Für diesen Verdacht fanden sich aber den Angaben zufolge keine Beweise, die eine Anklage rechtfertigen würden. „Zusammenfassend wurde die Einstellung damit begründet, dass die Geschädigte selbst als Zeugin nicht mehr zur Verfügung steht und die auf Fotos und im Obduktionsbericht der Staatsanwaltschaft Berlin dokumentierten Verletzungen für sich genommen für einen Tatnachweis nicht ausreichen, weil sie keinen Beleg für die Entstehung der Verletzungen darstellen“, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Ermittler hatten auf neuen Ansatz gehofft
Dabei hatten die Ermittler noch Anfang dieses Jahres auf einen neuen Ansatz gehofft, weil nach Angaben der Staatsanwaltschaft anonyme Mitteilungen über eine mögliche Zeugin eingegangen waren. Diese Zeugin habe sich zunächst auch dazu bereit erklärt, Angaben zu machen, sei dann aber einem vereinbarten Termin unentschuldigt ferngeblieben und inzwischen abgetaucht.
„Es kann nicht sicher festgestellt werden, wie sich die verfahrensgegenständlichen Vorfälle im Oktober 2019, Dezember 2020 und Januar/ Februar 2021 tatsächlich zugetragen haben“, heißt es nun im Einstellungsbeschluss.
„Es wurde wirklich Zeit, dass die Staatsanwaltschaft die Realität nach fünf Jahren endlich anerkennt. Jede, aber wirklich auch jede Ermittlungshandlung im Verlauf des Verfahrens hat belegt, dass Herr Boateng die Taten nicht begangen hat und gar nicht begangen haben kann“, sagte sein Anwalt Leonard Walischewski.
Die Beziehung zwischen dem langjährigen Innenverteidiger des FC Bayern München und Lenhardt, die einmal Finalistin der Fernsehsendung „Germany's Next Topmodel“ war, hatte Schlagzeilen gemacht.
„Wir reden nach wie vor über einen Mann, der erst letztes Jahr rechtskräftig wegen Körperverletzung an seiner Ex-Partnerin verurteilt wurde“, sagte der Anwalt der Familie Lenhardt, Markus Hennig, mit Bezug auf einen anderen Fall, in dem Boateng schuldig gesprochen und verwarnt wurde. „Jeder Bagatellisierung, jedem Schweigen, jedem Versuch, die Vergangenheit wegzuwischen, sollte sich weiter entgegengestellt werden, auch wenn seine PR-Berater versuchen, sein Image zu reparieren. Auch wenn er ein Champions-League-Sieger oder Weltmeister ist.“
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