Ihre Rechte als Fluggast: Aussichten auf Entschädigungen eher schlecht
Geduldsprobe für mehr als 500.000 Menschen. Oder gleich Enttäuschung. Die Gewerkschaft Verdi hat zu einem 24-stündigen Warnstreik an 13 deutschen Flughäfen aufgerufen. Bis Montag, 23.59 Uhr, wird in München, Stuttgart, Frankfurt, Köln/Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Hannover, Bremen, Hamburg, Berlin-Brandenburg und Leipzig-Halle nicht viel passieren. Außerdem ist das Luftsicherheitspersonal in Weeze bei Düsseldorf und in Karlsruhe/Baden-Baden im Ausstand.
Streik am Flughafen Hamburg vorgezogen
Der Hamburger Flughafen wurde bereits am Sonntag lahmgelegt. Die Gewerkschaft hatte den Beginn des Ausstands erst 30 Minuten vorher angekündigt, um mehr Wirkung zu erzielen. Es konnten nur etwa zehn Flüge stattfinden.

Fragen und Antworten Verdi-Streik legt Flugverkehr lahm: Das müssen Reisende jetzt wissen
Was können Passagiere nun tun und wie kommen sie ans Ziel? Ist es überhaupt sinnvoll, an den Flughafen zu fahren – und gibt es eine Entschädigung?
Grundsätzlich gilt bei streikbedingtem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden: die Fluggesellschaft muss Reisenden eine alternative Beförderung zum Ziel anbieten. Oft werden sie automatisch auf einen anderen Flug umgebucht. Weil aber an fast allen deutschen Airports die Arbeit niederliegt, wird die Airline bei innerdeutschen Flügen eher anbieten, das Flugticket in eine Bahnfahrkarte umzuwandeln.
- In jedem Fall sollten sich Fluggäste zunächst an ihre Fluggesellschaft wenden – die wird ihnen die nächsten Schritte erklären.
- Wer einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, sollte sich auch an den Reiseveranstalter wenden.
- Sitzen Passagiere streikbedingt länger am Flughafen fest, müssen Fluggesellschaften Betreuungsleistungen erbringen, etwa in Form von Gastronomiegutscheinen für Getränke und Snacks vor Ort. Gegebenenfalls müssen die Airlines auch eine Hotelübernachtung organisieren.
- Ab fünf Stunden Wartezeit und länger können Passagiere Ihren Flugpreis zurückverlangen. Heben Sie Quittungen Ihrer Ausgaben auf. Die Betreuungsleistungen müssen Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Sollte dies trotz Nachfrage nicht geschehen, können Sie diese anschließend der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.
- Ob Passagiere Entschädigungen infolge eines Warnstreiks einfordern können, hängt vereinfacht gesagt davon ab, wer konkret streikt. Sind, wie jetzt, Teile des Flughafenpersonals in einem Warnstreik, sind die Aussichten eher schlecht.
So sind Sicherheitskontrollen und Gepäckbeförderung häufig an private Firmen auslagert. Auf Verzögerungen in diesen Bereichen haben die Fluggesellschaften aber keinen Einfluss – mögliche Ansprüche können dann nur gegenüber den Unternehmen gemacht werden.

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Weitere Informationen und Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche:
Der Experte für Fluggastrechte und Reiserecht Ronald Schmid hat auf seiner Internetseite alle relevanten Informationen zum Thema zusammengefasst.
Die Verbraucherzentralen haben hier noch einmal alle wichtigen Informationen zu finanziellen Ausgleichszahlungen bei Überbuchung, Verspätung und Annullierungen zusammengestellt.
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