Mietwagen werden heute meist über Internetportale und Preisvergleichswebsites gebucht. Ein mulmiges Gefühl ist immer dabei, wenn man sich durch die Formulare gearbeitet hat und endlich auf den Button „Buchen“ klickt. Für zwei Gruppen von Urlaubern ist dieses Gefühl besonders stichhaltig: Junge Autofahrer bis 25 und ältere ab 65 Jahren. Hier ein Beispiel aus der Praxis:

Julia R. ist eine erfahrene Autofahrerin. In den vier Jahren, die sie ihren Führerschein hat, sind bereits rund 75.000 Kilometer zusammengekommen. Als sie für eine Italienreise keinen passenden Wagen zur Verfügung hat, rät ihr ein Bekannter, doch einfach einen Mietwagen zu nehmen. Ein erster Blick in das Preisvergleichsportal billiger-mietwagen.de bestärkt sie bei dem Gedanken: Ein Fahrzeug der Kompaktklasse wie ein Skoda Kamiq ist dort für die angepeilten zwölf Tage bereits für 270 Euro zu haben.

Aber war da nicht etwas mit einem Mindestalter? Tatsächlich, so ist es. Auch dafür hat das Preisvergleichsportal jedoch eine Lösung: In dem Suchformular auf der Startseite lässt sich außer Abholort und -datum auch das Alter des Fahrers angeben, falls es unter 26 oder über 65 Jahre ist. Julia gibt ihr Alter von 22 Jahren an und bekommt nun eine neue Trefferliste, die etwas teurer ist. Das gleiche Auto kostet in derselben Zeit jetzt 390 statt 270 Euro.

Dafür steht oberhalb der Trefferliste dann der beruhigende Hinweis „Suche mit Altersangabe“. Öffnet man die Erläuterung, ist dort zu lesen: „Passend zu deinem Alter von 22 Jahren zeigen wir dir nur Angebote, die für deine Altersgruppe buchbar sind. Eventuelle Zusatzgebühren für dein Fahreralter sind im Gesamtpreis der aufgeführten Angebote bereits enthalten. Bei Fragen helfen dir unsere Mietwagen-Experten gerne weiter.“

Die große Überraschung kommt am Flughafen München

Julia ärgert sich ein wenig, will dann aber trotzdem buchen. Allerdings vergeblich. Das Buchungssystem weigert sich, die Buchung funktioniert nicht. Also bleibt der jungen Urlauberin nichts anderes übrig, als bei der Hotline anzurufen. Dort wird ihr mitgeteilt, dass das nun mal so sei: Fahrer unter 25 Jahren können nicht über die Website buchen, sondern nur telefonisch – was Julia schließlich tut.

Dass sie noch am Tag der Buchung eine Mail erhält, der Preis habe sich um weitere 158 Euro erhöht, weil sie mit dem Auto eine Grenze überschreiten und nach Italien fahren will, wundert sie inzwischen kaum noch.

Die ganz große Überraschung kommt dann allerdings, als sie das Fahrzeug am Flughafen München abholt. Dort eröffnet ihr ein Mitarbeiter der Mietwagenfirma Green Motion nach einem kurzen Blick auf den Führerschein, dass sie mit ihrem Alter als Jungfahrerin eingestuft wird. Und das bedeutet: Es wird eine Jungfahrergebühr von weiteren 171 Euro fällig.

Als die inzwischen wirklich erboste Mieterin darauf hinweist, dass das auf der Buchungswebsite und am Telefon von billiger-mietwagen.de ganz anders klang, rät ihr der Autovermieter, doch mal die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu studieren. Davon gibt es übrigens gleich drei, wie man nach einigem Suchen auf der Website feststellt. Dort steht: „Bei Buchungen über billiger-mietwagen.de gehst du drei Verträge ein: den Vertrag mit billiger-mietwagen.de, den Vertrag mit dem Veranstalter / Mietwagenbroker und den Vertrag mit dem Vermieter des Mietwagens.“

Und tatsächlich, auf Seite 3 des Vouchers, ausgestellt von Car Hire Market (Veranstalter) und Green Motion (Autovermieter) stehen diese Sätze: „In der Regel wird für junge Fahrer, die unter 30 Jahre alt sind, ein Jungfahrerzuschlag verlangt.“ Und etwas weiter unten: „Für Fahrer, die älter als 70 Jahre sind, wird ein Seniorenzuschlag oder eine Zusatzversicherung fällig.“ Der Jungfahrerzuschlag beträgt „üblicherweise zwischen fünf Euro und 35 Euro pro Tag … und ist nicht im Mietpreis enthalten. Er ist vor Ort direkt an den Mietwagenanbieter zu zahlen.“

Tipps für das Buchen von Mietwagen

Fazit: Aus ursprünglich 270 Euro wurden stattliche 719 Euro – am Ende fast das Dreifache. Diese Geschichte mag besonders krass sein. Sie macht aber deutlich, worauf sich jüngere – und ebenso ältere Fahrer über 65 Jahren – einstellen müssen. Sie werden von der ohnehin nicht zimperlichen Mietwagenbranche zusätzlich heftig abgemolken.

Verbraucherschützer wie das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnen aktuell: „Trotz behördlicher Maßnahmen und verhängter Bußgelder reißen die Beschwerden über fragwürdige Geschäftspraktiken vieler Autovermieter nicht ab.“ Im Jahr 2024 verzeichnete das EVZ Deutschland nämlich fast doppelt so viele Mietwagenbeschwerden wie noch im Vorjahr.

Was tun? Das EVZ rät: „Verbraucher sollten sich vor der Buchung auf unabhängigen Bewertungsportalen genau informieren, ob es bereits Beschwerden über einen bestimmten Autovermieter, an einem bestimmten Ort oder in einer bestimmten Urlaubsregion gibt. Denn wer erst einmal bezahlt hat, bekommt sein Geld meist nur schwer zurück.“

Als Tipp zur Vermeidung von Mietwagenärger empfiehlt das EVZ unter anderem: „Preisvergleichsportale möglichst meiden und lieber direkt bei Autovermietern vor Ort ohne Vorauszahlung reservieren". Und weiter: "Das EVZ Deutschland kann in vielen Fällen außergerichtlich helfen und leitet Beschwerden an Aufsichtsbehörden weiter.“

Das allerdings wird Julia R. auch nicht mehr helfen: Sie hatte zwar Urlaub in Italien gemacht, aber ihren Mietwagen in München gebucht – und das Europäische Verbraucherzentrum ist nur für Ärger im EU-Ausland zuständig.

Weitere Informationen:

Das Europäische Verbraucherzentrum gibt zum Thema Mietwagen Informationen auf seiner Website. Dazu gehören „Die Tricks der Autovermieter“ (evz.de/reisen-verkehr/auto/tricks-der-autovermieter.html) und das EVZ-Video: „5 Gefahren bei Billiger Mietwagen, Check24, Doyouspain & Co“ (youtube.com/watch?v=CYX2zBBI9o8)

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