Haftstrafe wegen antisemitischer Prügelattacke – Verteidiger geht gegen Urteil vor
Der Verteidiger des für einen Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira verurteilten Mustafa E.-H. A. hat Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. „Gegen das Urteil wurde am Donnerstagabend unbestimmtes Rechtsmittel eingelegt“, sagte der Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli WELT am Montag. Die Pressestelle der Berliner Strafgerichte bestätigte WELT den fristgerechten Eingang.
E.-H. A. wurde vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten für die Attacke auf Shapira kürzlich wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der 24-jährige in Berlin geborene Deutsche mit palästinensisch-libanesischer Familiengeschichte traf demnach Shapira an einem Abend im Februar 2024 in einer Bar in Berlin-Mitte. Als dieser die Bar verließ, sprach E.-H. A. ihn vor der Bar an, schlug ihn zweimal mit der Faust und trat ihm mit dem Fußspann ins Gesicht. Die beiden kannten sich aus dem Lehramtsstudium an der Freien Universität Berlin, wo Shapira sich gegen Antisemitismus und Hass auf Israel einsetzte.
Richter Sahin Sezer betonte in seiner Urteilsbegründung, dass E.-H. A. aus antisemitischen Motiven gehandelt habe. Den Angriff bezeichnete er als „außergewöhnlich brutal“, die Motivation des Angreifers sei strafverschärfend – schließlich, so Sezer, lege der Antisemitismus „die Axt an die Fundamente unserer Werteordnung“. Der Verurteilte gestand den Angriff zwar und bat Shapira vor Gericht um Entschuldigung. Eine judenfeindliche Tatmotivation wies er jedoch von sich.
Am Donnerstag lief die Frist für Rechtsmittel ab. Da sowohl das Rechtsmittel der Revision als auch das der Berufung möglich ist, genügt es zunächst, das Urteil allgemein anzufechten – und später festzulegen, ob Berufung oder Revision eingelegt werden soll.
Khazaeli hält das Urteil gegen seinen Mandanten für „unangemessen hoch“. „Die bereits mündlich dargestellten Urteilsgründe lassen schwerwiegende Fehler im Bereich der Strafzumessung befürchten“, sagte der Verteidiger WELT.
Shapira leidet bis heute unter den Folgen des Angriffs. So erlitt er durch einen Tritt ins Gesicht unter anderem einen komplexen Mittelgesichtsbruch und eine Blutung am Gehirn. Eine Sachverständige bezeichnete die Verletzungen vor Gericht als potenziell lebensgefährlich. „Ich hätte sterben können“, sagte Shapira in einem „taz“-Interview nach dem Urteil. „Und ich bin immer noch mit Arztterminen beschäftigt.“
Politikredakteur Kevin Culina berichtet für WELT über Innenpolitik, insbesondere über die Linkspartei und das Bündnis Sahra Wagenknecht. Er schreibt über Antisemitismus und jüdisches Leben, regelmäßig auch über Gerichtsprozesse in der Hauptstadt.
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