Von Abschiebung bedrohte Asylbewerber suchen offenbar vermehrt den Schutz der Kirchen. Das melden die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag) unter Verweis aus entsprechende Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Demnach zeigten Rückmeldungen aus vielen Landeskirchen von Flüchtlingsbeauftragten und den zuständigen Ansprechpersonen für Kirchenasyl, dass die Zahl der Anfragen nach Kirchenasylen „stark gestiegen“ sei. Verantwortlich dafür macht die Evangelische Kirche vor allem einen „gestiegenen Abschiebedruck“. Laut einer EKD-Sprecherin haben sich die Bitten um Kirchenasyl teilweise „mehr als vervierfacht“. Aufgrund der großen Nachfrage müssten manche Betroffenen schutzlos bleiben.

Auch die Vorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims, sprach von einer wachsenden Angst und Verunsicherung bei Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus. Diese Angst führe auch „zu einer stark steigenden Zahl von Anfragen nach kirchlichem Schutz“.

Generell kritisierte Jochims die Art und Weise, wie in Deutschland über das Thema Abschiebungen diskutiert wird. „Die Auswirkungen der Abschiebedebatte betreffen längst nicht nur Menschen mit unsicherem Status. Sie vergiftet in der Art, wie sie geführt wird, unser gesamtes gesellschaftliches Miteinander.“

Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) meldeten die evangelischen, katholischen und freien Gemeinden im ersten Quartal dieses Jahres insgesamt 617 Fälle von Kirchenasyl, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichteten. Im selben Zeitraum des Vorjahres waren es demnach 604 Fälle; im gesamten Jahr 2024 registrierte die Behörde 2.386 Fälle, darunter 1.813 in evangelischen, 425 in katholischen Gemeinden und 148 in Freikirchen.

Gespräche zwischen Behörden und Kirche

Beim sogenannten Kirchenasyl nehmen Gemeinden oder Ordensgemeinschaften vorübergehend Asylbewerber auf, um eine Abschiebung in ihr Heimatland oder die Rücküberstellung in ein anderes Land aufgrund des sogenannten Dublin-Verfahrens abzuwenden. Kirchenasyl wird in der Regel dann gewährt, wenn eine Abschiebung oder Rückführung für den Flüchtling eine Bedrohung an Leib und Leben erwarten lässt und weiterhin gute Bleibeperspektiven vorhanden sind.

Für das Kirchenasyl gibt es keine gesetzliche Grundlage. Allerdings trafen das Bundesinnenministerium und die Kirchenvertreter 2015 eine Vereinbarung, dass in „begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten“ eine „lösungsorientierte Einzelfallprüfung“ zwischen Kirche und Behörden gefunden werden soll. Die Kirchen legen dem Bamf zu jedem Fall ein Dossier vor, das den Härtefall ausführlich begründet.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke