Zwei Monate nach der Bundestagswahl haben Hunderte Menschen Einspruch gegen das Ergebnis eingelegt. Vor allem geht es um Stimmen für das BSW – die massive Auswirkungen hätten.

Gegen das Ergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar haben zum Ablauf der Frist am Mittwoch Hunderte Menschen Einspruch eingelegt – allen voran das Bündnis Sahra Wagenknecht, das weiter auf den Einzug ins Parlament hofft. Wegen Zählfehlern seien bis zu 32.000 BSW-Stimmen nicht oder falsch zugeordnet worden, erklärte die Partei. Zur Fünf-Prozent-Hürde hätten aber nur 9.529 Stimmen gefehlt. Das BSW fordert eine Neuauszählung.

Laut Wahlprüfungsgesetz kann jeder Wahlberechtigte binnen zwei Monaten nach einer bundesweiten Wahl schriftlich Einspruch einlegen. Der vom Bundestag gewählte Wahlprüfungsausschuss berät darüber. Danach entscheidet das Plenum. Fristen dafür gibt es nicht.

Der Bundestag registrierte nach Angaben eines Sprechers bis Dienstagabend 885 Eingaben. Am Mittwoch kamen aber weitere dazu. So wollte der Verein "Mehr Demokratie" im Laufe des Tages bis Fristende um Mitternacht insgesamt gut 900 Einsprüche von Bürgern faxen, wie ein Sprecher sagte. Die Initiatoren beklagen vor allem Probleme bei der Briefwahl von Auslandsdeutschen.

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Eingabe im Karton

BSW-Co-Chefin Amira Mohamed Ali trug die Unterlagen zum Einspruch ihrer Partei nachmittags in einem Karton zum Wahlprüfungsausschuss. Das BSW hatte nach dem amtlichen Endergebnis bei der Bundestagswahl 4,981 Prozent der Zweitstimmen erreicht. Weil sie unter fünf Prozent lag, sitzt sie nicht im neuen Bundestag. Die Partei vermutet jedoch diverse Fehler bei der Auszählung und hat dazu nach eigenen Angaben kleinteilig Belege recherchiert.

"Unter dem Strich reichen nach aktuellem Stand die gefundenen Stimmen für das BSW aus, um hochgerechnet auf 95.109 Wahlurnen und Briefwahlbezirke die Fünf-Prozent-Hürde zu überschreiten", erklärte die Partei. Eine Neuauszählung sei geboten, um Zweifel an der Demokratie keine Nahrung zu geben, sagte BSW-Generalsekretär Christian Leye.

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BSW beklagt "Fehler" bei der Bundestagswahl

Parteichefin Sahra Wagenknecht sagte der "Rheinischen Post": "Das BSW verlangt nicht mehr und nicht weniger, als dass jede Stimme, die für das BSW abgegeben wurde, auch für das BSW zählt. Das ist bisher definitiv nicht der Fall." Co-Chefin Mohamed Ali stellte klar, das BSW gehe nicht von Manipulationen aus. "Wir glauben, dass da Fehler passiert sind."

Zöge das BSW doch noch in den Bundestag ein, würden die 630 Mandate neu aufgeteilt. In dem Fall hätte die geplante schwarz-rote Koalition voraussichtlich keine Mehrheit mehr. Genau wegen dieser Folgen sei es unwahrscheinlich, dass die übrigen Parteien im Prüfverfahren dem Einspruch des BSW stattgäben, meinte Leye. In dem Fall will das BSW vor das Verfassungsgericht ziehen. Bis der Streit geklärt ist, dürfte es Monate, wenn nicht Jahre dauern.

Verein "Mehr Demokratie" fordert Reform

In Karlsruhe könnten auch die Beschwerden der gut 900 Bürger landen, die "Mehr Demokratie" und die Stiftung Verbundenheit mit den Deutschen im Ausland ankündigten. "Lehnt der Bundestag den kollektiven Wahleinspruch ab, dann werden wir eine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen", erklärte der Stiftungsvorsitzende Oliver Junk. Ziel seien Reformen, die Auslandsdeutschen die Teilnahme an Wahlen erleichterten.

Die Betroffenen sehen den Angaben zufolge wegen Problemen mit der Briefwahl das "Prinzip der Allgemeinheit der Wahl" verletzt. Vielen im Ausland lebenden Deutschen sei die Teilnahme an der Wahl verwehrt geblieben, weil Unterlagen nicht rechtzeitig angekommen seien. Generell seien die Hürden für die 3,5 Millionen Auslandsdeutschen zu hoch. Die Wahl war nach dem Bruch der Ampel-Koalition vorgezogen worden, die Fristen etwa für die Briefwahl waren daher verkürzt.

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Einsprüche haben selten Erfolg

Erfolgreich kann ein Einspruch sein, wenn ein Fehler bei der Vorbereitung oder Durchführung der Bundestagswahl festgestellt wird. Zudem muss dieser Fehler die Sitzverteilung im Bundestag beeinflusst haben oder zumindest beeinflussen können. Fachleute sprechen von Mandatsrelevanz.

In der Vergangenheit blieben die allermeisten Wahlanfechtungen erfolglos. Die Bundestagswahl 2021 war ein Gegenbeispiel. In Berlin waren die Fehler bei der Vorbereitung und Durchführung so gravierend, dass die Wahl nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in 455 der mehr als 2.000 Wahlbezirke wiederholt werden musste.

DPA epp
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