Gericht spricht Marine Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern schuldig
Im Prozess wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von EU-Geldern hat das Gericht in Paris am Montag Frankreichs Rechtsnationalistin Marine Le Pen schuldig gesprochen.
Die 56-jährige und acht weitere EU-Abgeordnete ihrer Partei Rassemblement National (RN) werden beschuldigt, über drei Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Parlaments veruntreut zu haben, um Mitarbeiter der Partei in Frankreich zu bezahlen. Die Verkündigung des Strafmaßes steht noch aus.
Die Staatsanwaltschaft hat fünf Jahre Haft gefordert, sowie ein sofort geltendes Verbot, bei Wahlen anzutreten. Dies könnte Le Pens Pläne zunichtemachen, bei der Präsidentschaftswahl 2027 anzutreten.
Nach einer am Wochenende veröffentlichten Umfrage liegt Le Pen in Umfragen zur Präsidentschaftswahl weiter mit Abstand vorn. Je nach Gegenkandidat käme sie auf 34 bis 37 Prozent in der ersten Runde. Die Rechtsnationalistin will im Fall ihres Wahlsiegs französisches Recht über EU-Recht stellen und die Einwanderungspolitik massiv verschärfen.
Nach Überzeugung der Richter machte sich die heutige RN-Fraktionschefin schuldig, indem sie in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete vier EU-Parlamentsassistenten widerrechtlich für Aufgaben einsetzte, die nicht ihrer Funktion entsprachen, unter anderem als Personenschützer und persönliche Assistenten.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke