Die Bundesregierung hat die Verhaftung von Ekrem Imamoğlu deutlich kritisiert. Regierungssprecher Hebestreit spricht von klaren Forderungen an die Türkei.

Die Bundesregierung hat die Inhaftierung und vorläufige Absetzung des Istanbuler Bürgermeisters Ekrem Imamoğlu als "absolut unakzeptabel" kritisiert. "Das muss jetzt sehr schnell und sehr transparent aufgeklärt werden", forderte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin.

Die jüngsten Entwicklungen seien "ein schlechtes Zeichen für die Demokratie in der Türkei", aber auch für die weitere Entwicklung der deutsch-türkischen Beziehungen. Dem türkischen Botschafter wurde die Haltung der Bundesregierung am Morgen in einem Gespräch im Auswärtigen Amt mitgeteilt.

Unendliche Wut trifft auf Pfefferspray und Tränengas

Proteste wie ein Flächenbrand Nach der Verhaftung und Absetzung von Istanbuls Bürgermeister Ekrem Imamoğlu ziehen Hunderttausende Demonstranten durch die Straßen der türkischen Großstädte. In Istanbul, Ankara und Izmir herrscht seit Tagen der Ausnahmezustand. Trotz Demonstrationsverbot werden die Proteste Tag für Tag größer © Emrah Gurel / AP / DPA
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İmamoğlu gilt als aussichtsreichster Herausforderer von Präsident Recep Tayyip Erdogan bei der für 2028 angesetzten Wahl. Er war am Mittwoch im Zusammenhang mit Korruptions- und Terrorermittlungen festgenommen, am Sonntag wegen Korruptionsvorwürfen in Untersuchungshaft überführt und von seinem Amt suspendiert worden. 

Erdogan-Herausforderer İmamoğlu weist Vorwürfe zurück

İmamoğlu bestreitet alle Vorwürfe und wirft der Regierung vor, ihn als politischen Rivalen kaltstellen zu wollen. Seit der Festnahme gibt es landesweite Proteste - mittlerweile den fünften Tag in Folge.

Konkrete Konsequenzen wegen der Inhaftierung, wie zum Beispiel den Stopp von Rüstungsexporten in die Türkei hat die Bundesregierung noch nicht ins Auge gefasst. Man wolle zunächst abwarten, wie die türkische Regierung auf die Forderung nach Aufklärung reagiere, sagte Hebestreit. "Dann muss man sich möglicherweise weiteren Fragen stellen."

pgo
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