• Der Bundestag soll das Grundgesetz ändern, um Milliardenkredite zu ermöglichen
  • Im alten Bundestag haben Union, SPD und Grüne eine Zwei-Drittel-Mehrheit
  • Grundgesetzänderungen müssen auch durch den Bundesrat

Der alte Bundestag entscheidet heute über mehrere Grundgesetzänderungen, die der künftigen Bundesregierung die Aufnahme von Schulden in bislang nie dagewesener Höhe ermöglichen soll.

Geplant ist die faktische Abschaffung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit. Zudem soll ein schuldenfinanziertes Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 eingerichtet werden. Für die Länder soll die Schuldenbremse gelockert werden. Zudem sollen sie 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen erhalten.

Union, SPD und Grüne hatten sich vergangene Woche im Grundsatz auf die Vorlagen verständigt. Für die geplante Änderung der Grundgesetz-Artikel 109, 115 und 143 ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Im alten Bundestag haben Union, SPD und Grüne zusammen genügend Stimmen dafür. Versuche, die Sitzung bzw. Abstimmung juristisch zu verhindern, scheiterten. So wollte unter anderem die AfD erzwingen, dass der neu gewählte Bundestag sofort einberufen wird. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas lehnte den Antrag jedoch ab.

Sollte das Paket im Bundestag durchgehen, muss für ein Inkrafttreten am Freitag noch der Bundesrat zustimmen. Auch in der Länderkammer ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Die Chancen dafür sind deutlich gestiegen, nachdem die in Bayern mitregierenden Freien Wähler ihren Widerstand aufgegeben haben. Damit kann Bayern seine sechs Stimmen für das Finanzpaket abgegeben. Die Länder mit einer Regierungsbeteiligung von FDP, BSW oder Linken haben im Bundesrat 19 von 69 Stimmen.

AFP, DPA, MDR (kos)

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