• FDP-Abgeordnete beklagen fehlende Beratungszeit
  • AfD-Mitglieder beklagen fehlende Expertenanhörung
  • Grundgesetzänderungen bei Schuldenbremse
  • Bereits mehrere Anträge erfolglos

Mehrere Abgeordnete des Bundestags haben beim Bundesverfassungsgericht einen weiteren Versuch gestartet, den für Dienstag geplanten Beschluss des Bundestags über das milliardenschwere Schuldenpaket von Union, SPD und Grünen zu verhindern. Die parteilose Abgeordnete Joana Cotar erhob nach eigenen Angaben zum zweiten Mal Einspruch in Karlsruhe und beantragte, die Abstimmung zu verschieben. Das Verfassungsgericht bestätigte den Eingang.

FDP-Abgeordnete beklagen fehlende Beratungszeit

Mit demselben Ziel wollen drei FDP-Abgeordnete einen Eilantrag in Karlsruhe stellen. Sie argumentieren, die Beratungszeit für das Hunderte Milliarden Euro schwere Schuldenpaket reiche nicht aus. "Die Bundesregierung konnte ganz einfache und grundlegende Nachfragen dazu bisher nicht beantworten", sagte der FDP-Finanzexperte Florian Toncar. 

Verfassungswidrig sei vor allem, dass nur drei Tage vor der endgültigen Abstimmung weitere gravierende Änderungen vorgelegt worden seien, etwa eine Regelung zur Klimaneutralität bis 2045. "Das lässt sich in der kurzen Zeitspanne nicht seriös diskutieren und abwägen", sagte Toncar. Die Beratung im Parlament drohe so zur reinen Formsache zu werden.

Auch Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion haben erneut einen Eilantrag gegen den geplanten Bundestagsbeschluss gestellt. Ein AfD-Sprecher bestätigte dies und begründete den Schritt damit, dass der Haushaltsausschuss des Bundestages keine Expertenanhörung zugelassen habe.

Grundgesetzänderungen bei Schuldenbremse

Union und SPD hatten mit den Grünen mehrere Grundgesetzänderungen vereinbart. Ziel ist einerseits eine Lockerung der Schuldenbremse, um höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen. Andererseits soll ein 500 Milliarden Euro schweres, über Schulden finanziertes "Sondervermögen" im Grundgesetz verankert werden. Union, SPD und Grüne haben im bisherigen Bundestag gemeinsam die nötige Zweidrittelmehrheit für die Grundgesetzänderung. Im neuen Bundestag haben sie diese Mehrheit nicht mehr.

Mehrere Anträge erfolglos

Die Verfassungsrichter hatten vergangene Woche bereits mehrere Anträge verworfen. Darunter waren auch Anträge von AfD und Linken. Einige zielten darauf, die Sondersitzung des alten Bundestags am Dienstag abzusagen. Daneben ging es darum, den geplanten Beschluss des Finanzpakets zu verhindern. Keiner der Anträge hatte Erfolg.

Auch Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens blieben erfolglos. Allerdings waren nach Angaben des Gerichts schon am Freitag drei weitere Organstreitverfahren und vier Verfassungsbeschwerden noch anhängig. Darunter ist eine der Linken, die ebenfalls das stark beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Grundgesetzes moniert.

dpa/Reuters (dni)

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