Anträge gegen Bundestagssondersitzung zum Finanzpaket scheitern vor Bundesverfassungsgericht
Der Bundestag kann am Dienstag wie geplant über eine Grundgesetzänderung für die Reform der Schuldenbremse und die Aufnahme neuer Schulden abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht lehnte mehrere entsprechende Anträge als unbegründet ab.
Handlungsmöglichkeiten des alten Bundestags nicht beschränkt
Die Karlsruher Richter erklärten, die Wahlperiode des alten Bundestages werde gemäß Grundgesetz erst durch den Zusammentritt des neuen Bundestages beendet. Bis dahin sei der alte Bundestag in seinen Handlungsmöglichkeiten nicht beschränkt.
Die Linke- und die AfD-Fraktion sowie mehrere neugewählte Abgeordnete hatten mit Eilanträgen versucht, die Einberufung der gestrigen Sondersitzung und der Sondersitzung am Dienstag zu verhindern.
Bundestag soll am Dienstag über Grundgesetzänderung abstimmen
Der neue Bundestag kommt am 25. März erstmals zusammen. Der alte Bundestag soll am kommenden Dienstag mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen das Grundgesetz ändern und so den Weg für das von ihnen geplante Milliarden-Finanzpaket frei machen. Am Donnerstag hatte es bereits die ersten Beratungen gegeben.
Für die Verfassungsänderungen wird im Parlament eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Im neuen Bundestag käme diese voraussichtlich nur mit Stimmen der Linken oder der AfD zustande. Union, SPD und Grüne wollen das Paket darum noch im alten Bundestag beschließen.
AFP, dpa (jks)
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