Union, SPD und Grüne einigen sich im Streit über Schuldenpaket
Die Fraktionsspitzen von Union, SPD und Grünen haben sich nach langen Diskussionen um ein milliardenschweres Verteidigungs- und Infrastrukturpaket geeinigt. Das berichten die Nachrichtenagentur dpa, Reuters und AFP übereinstimmend.
Die Details sind offiziell noch nicht bekannt. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, dass das geplante Sondervermögen für Infrastruktur der Zusätzlichkeit unterliegen soll. Es könnten also keine bislang laufenden Projekte oder konsumtive Staatsausgaben darauf finanziert werden.
Zudem sollen demnach 100 Milliarden Euro aus dem Topf in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. Ähnliches berichtet Reuters unter Berufung auf einen „Insider“. Beides waren Forderungen der Grünen, Union und SPD hatten am Donnerstag noch ein Volumen von 50 Milliarden Euro angeboten.
Die Fraktionen von Union und SPD kommen zur Stunde zu außerordentlichen Fraktionssitzungen zusammen. Die Grünen luden für den Nachmittag (ca.14.00 bis 14.30 Uhr) zu einem Pressestatement ihrer Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge ein. Demnach geht es um die „Einigung zum Sondervermögen“. Auch die Union kündigte nach ihrer Fraktionssitzung ein Pressestatement mit CDU-Chef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt an.
Der amtierende Bundestag könnte das Paket am kommenden Dienstag beschließen, danach ist allerdings auch im Bundesrat eine Zustimmung mit zwei Dritteln der Stimmen nötig. Im neuen Parlament, das sich am 25. März konstituiert, haben Union, SPD und Grüne nicht mehr die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit, deshalb soll das Paket noch vorher verabschiedet werden.
CDU, CSU und SPD hatten in ihren Sondierungen für eine Koalition vereinbart, die Schuldenbremse für höhere Verteidigungsausgaben zu lockern und ein schuldenfinanziertes Sondervermögen von 500 Milliarden Euro für die Infrastruktur zu schaffen. Die Grünen hatten jedoch zunächst ihre für einen Beschluss nötige Zustimmung verweigert.
Mehr in Kürze
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke