Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zieht nach seinem knapp verpassten Einzug in den Bundestag vor das Bundesverfassungsgericht, um eine neue Auszählung der Wählerstimmen zu erreichen. Eine BSW-Sprecherin bestätigte der Deutschen Presse-Agentur, dass der Antrag am heutigen Dienstag in Karlsruhe eingereicht worden sei. Im Laufe der Woche seien weitere Klagen vorgesehen. Zuvor hatte die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet.

Das BSW hatte nach dem vorläufigen Endergebnis bei der Bundestagswahl am 23. Februar bundesweit rund 4,972 Prozent der Stimmen erhalten und damit den Einzug ins Parlament sehr knapp verfehlt. Seither ergaben einzelne Nachzählungen an mehreren Orten, dass offenbar einige Stimmen falsch zugeordnet wurden. Große Verschiebungen der Stimmverhältnisse wurden aber nicht bekannt.

Wagenknecht spricht von Tausenden fehlenden Stimmen

Wagenknecht selbst sagte der Zeitung, der Respekt vor den Wählern gebiete es, mögliche Fehler zu prüfen und zu korrigieren. Ihren Angaben zufolge sollen "einige Tausend Stimmen" fälschlicherweise anderen Parteien zugeordnet oder als ungültig bewertet worden sein.

Vertreten wird die Partei nach Informationen der FAZ unter anderen von dem Staatsrechtler Christoph Degenhart. "Der äußerst knappe Wahlausgang zu Lasten des BSW macht eine umfassende Überprüfung des Wahlvorgangs noch vor Feststellung des amtlichen Endergebnisses erforderlich", sagte er der Zeitung. Andernfalls drohten "Rechtsverluste, eine Schwächung demokratischer Legitimation und die Missachtung des Wählerwillens".

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